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Datenschutz- beauftragter
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Der Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und Behörden

Ein Datenschutzbeauftragter (kurz DSB) ist in einer Behörde und nicht-behördlichen Organisation für den Datenschutz verantwortlich. Die Person kann Mitarbeiter der Organisation sein oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden.

Die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) §4f geregelt. Bei Zuwiderhandlung kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 25.000€ (§43 Abs.3 BDSG) geahndet werden. 

Benötigt wird ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter, sofern einer der nachfolgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft:

  • In allen öffentlichen Stellen (z.B. Behörden), sofern personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden.
  • In Unternehmen (auch Vereine, Kanzleien, Praxen), wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben. Sofern eine Datenverarbeitung nicht automatisierten erfolgt, greift die Vorschrift ab 20 Beschäftigten.
  • Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist eine Bestellung erforderlich, sofern eine automatisierte Verarbeitungen vorgenommen wird, die einer Vorabkontrolle unterliegen.
  • Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeiten.


Wir unterstützen Sie bei allen Aufgabenstellungen eines Datenschutzbeauftragten. Auch stellen wir Ihnen einen unserer qualifizierten Mitarbeiter als externen Datenschutzbeauftragten.


Ihr Ansprechpartner

Jürgen Pfalz
fon +49 731 935 977 0
eMail juergen.pfalz@scon.net